Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Artikel 1. Allgemeines
§1 Die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen gelten für alle Angebote, Verträge, Warenlieferungen und Dienstleistungen, die von uns erbracht werden, und sind integraler Bestandteil der Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Kunden, sofern die Parteien nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbaren.
§2 Mit der Annahme eines Angebots, dem Abschluss eines Vertrags oder der Annahme einer von uns veranlassten Lieferung erklärt der Kunde automatisch, die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert zu haben.
§3 Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass eventuelle eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen keine Anwendung finden.
§4 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Bedingungen im konkreten Fall nicht gelten oder nichtig sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Artikel 2. Preisangebote
§1 Unsere Preisangebote haben 15 Tage Gültigkeit, sofern im Angebot nichts anderes vermerkt ist. Unsere Angebote werden ausgehend von den angegebenen Mengen und Qualitäten erstellt und sind nur dann verbindlich, wenn die tatsächlich bestellten Mengen und Qualitäten den im Angebot genannten entsprechen.
§2 Sofern wir nicht schriftlich etwas anderes angeben, verstehen sich die von uns genannten Preise in Euro zuzüglich Mehrwertsteuer, Verpackungs- und Versandkosten, direkter und indirekter Steuern, Zuschläge und Verbrauchssteuern.
Artikel 3. Bestellungen
§1 Alle Angebote und Kostenvoranschläge sind freibleibend.
§2 Bestellungen gelten erst nach Unterzeichnung unseres Angebots oder Kostenvoranschlags durch den Kunden als angenommen.
§3 Die Stornierung einer Bestellung muss stets schriftlich erfolgen. Bei Stornierung der Bestellung innerhalb von 2 Kalendertagen vor der geplanten Lieferung fällt Schadenersatz in voller Höhe an, mindestens jedoch 80 % des Auftragswerts.
§4 Änderungen der Gestehungskosten der bestellten Ware, unter anderem, jedoch nicht ausschließlich aufgrund von Änderungen der Arbeitsbedingungen, der Sozialversicherungsvorschriften, der Steuern, Einkaufspreise u. Ä. sowie Preiserhöhungen aufgrund von Wechselkursschwankungen können dem Kunden auch nach Abschluss des Vertrags direkt weiterberechnet werden.
§5 Bei Änderung der Bestellung bzw. des Vertrags auf Wunsch des Kunden gehen alle anfallenden Kosten zu Lasten des Kunden.
Artikel 4. Lieferung, Transport und Gefahrenübergang
Frist
§1 Die geplante Lieferfrist beginnt, wenn uns alle Angaben, die für die Aufnahme der Produktion und/oder die Auslieferung der Bestellung benötigt werden, vorliegen.
§2 Die angegebene Lieferfrist ist rein informativ und für uns unverbindlich. Bei Lieferverzögerung besteht kein Anspruch auf Schadenersatz oder Vertragsauflösung.
§3 Bei nicht fristgerechter Lieferung muss eine schriftliche Mahnung erfolgen und eine angemessene Nachlieferfrist gesetzt werden. Bei Teillieferungen gilt jede Lieferung bzw. jeder Abschnitt als eigener Geschäftsvorgang.
Ort
§4 Die Lieferung erfolgt an den mit dem Kunden vereinbarten Lieferort.
§5 Wird uns die Lieferung der verkauften Ware an den Kunden nicht ermöglicht, sind wir berechtigt, den Vertrag außergerichtlich und ohne Inverzugsetzung aufzulösen, unbeschadet des Anspruchs auf Schadenersatz in voller Höhe. Bei außergerichtlicher Vertragsauflösung ist der Kunde zur Zahlung des Kaufpreises verpflichtet. Wird der Vertrag von uns nicht außergerichtlich aufgelöst, sind wir berechtigt, die verkaufte Ware auf Rechnung und Gefahr des Kunden zu lagern.
§6 Die verkaufte Ware wird in einer Partie an die vom Kunden angegebene Anschrift geliefert. Den weiteren Vertrieb muss dieser ggf. selbst veranlassen.
§7 Der Kunde gewährleistet die gute Erreichbarkeit des Ortes, an dem die Lieferung faktisch zu erfolgen hat.
§8 Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, sind wir zur Aussetzung der Warenlieferung berechtigt.
Gefahrenübergang
§9 Die Gefahr der gelieferten Ware geht ab dem Lieferzeitpunkt auf den Kunden über.
§10 Der Kunde haftet für die Gefahr beim Entladen und Lagern der Ware und ist ggf. zur Erstattung aller in diesem Zusammenhang verursachten Schäden verpflichtet.
§11 Die gelieferte Ware wird ohne ausdrückliche Zustimmung nicht von uns zurückgenommen oder umgetauscht.
Artikel 5. Reklamation und Retouren
§1 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bei der Lieferung sofort auf eventuelle Mängel und/oder Fehler hin zu prüfen. Eventuelle Mängel und/oder Fehler müssen uns vom Kunden sofort, nachdem sie festgestellt wurden, schriftlich angezeigt werden, ansonsten sind wir berechtigt, die Reklamation nicht mehr zu bearbeiten.
§2 Aufgrund der Art der Ware kann der Kunde keine Ansprüche mehr geltend machen, wenn uns die Reklamation später als am Ende des Werktages erreicht, an dem die Lieferung erfolgt ist. Die Reklamation muss uns schriftlich angezeigt werden.
§3 Nachdem der Kunde einen Mangel und/oder Fehler an der Lieferung festgestellt hat, ist er verpflichtet, alles im Rahmen des Zumutbaren Erforderliche zur Schadensbegrenzung zu tun bzw. zu unterlassen.
§4 Der Kunde ist gehalten, bei der Prüfung der Fundiertheit eventueller Reklamationen die erforderliche Mitwirkung zu leisten. Verweigert der Kunde diese Mitwirkung oder ist unabhängig von unserem Willen eine weitere Prüfung der Reklamation nicht (mehr) möglich, kann der Kunde in diesem Zusammenhang keine Ansprüche mehr geltend machen.
§5 Die Rücksendung der gelieferten Ware an uns ist nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung und entsprechend unserem Retourenverfahren möglich. Bei einer Retoure muss die Ware in ihrem ursprünglichen Zustand mit Originaletiketten und Labels sowie mit Retourenschein in der (geschlossenen) Originalverpackung zurückgeschickt werden. Die Kosten der Rücksendung trägt der Kunde.
§6 Geringfügige Qualitäts- und Größenunterschiede oder andere geringfügige Kriterien können nicht reklamiert werden.
§7 Das Vorliegen eines Mangels und/oder einer Beschädigung im Sinne des vorliegenden Artikels berechtigt den Kunden nicht zur Aussetzung seiner Zahlungsverpflichtung. Eine Verrechnung wird ausdrücklich ausgeschlossen.
§8 Reklamationen bezüglich (teilweise) verarbeiteter Produkte können unter keinen Umständen akzeptiert werden.
Artikel 6. Haftung
§1 Für Schäden, die durch die Nichterfüllung, die nicht vollständige Erfüllung, die nicht rechtzeitige Erfüllung oder die nicht ordnungsgemäße Erfüllung unserer Verpflichtungen oder der Verpflichtungen unserer Mitarbeiter verursacht werden, haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits oder Vorsatz unserer Mitarbeiter. Unsere Haftung beschränkt sich in diesem Fall auf die Erstattung des vorhersehbaren, direkten und eigenen Schadens des Kunden unter Ausschluss jeglicher indirekten oder immateriellen Schäden einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gewinnausfall, Kundenverlust, Vertragseinbußen und Zusatzkosten. Der von uns geschuldete Schadenersatz ist – außer bei Vorsatz – stets auf maximal den Nettobetrag begrenzt, den wir dem Kunden für die Ware bzw. die Leistungen, durch die der Schaden des Kunden entstanden ist, in Rechnung gestellt haben bzw. laut Vertrag hätten dürfen. Der Kunde willigt ausdrücklich und vorbehaltlos ein, auf alle übrigen Schadenersatzansprüche welcher Art auch immer gegen uns zu verzichten.
§2 Wird eine Reklamation für eine mangelhafte Ware anerkannt, sei es zwischen den Parteien oder gerichtlich, sind wir lediglich für die anteilige Erstattung oder den Austausch der reklamierten Ware verantwortlich. Unsere mögliche Haftung für direkte oder indirekte Schäden welcher Art auch immer wird ausdrücklich ausgeschlossen. Hat der Kunde die gelieferte Ware in irgendeiner Weise be- oder verarbeitet, wird jede Haftung von unserer Seite hinfällig.
§3 Schäden aufgrund schlechter Lager- oder Aufstellbedingungen, Feuchtigkeit oder Trockenheit, Kälte oder Wärme oder anderer ungünstiger Bedingungen in den Räumen, in denen unsere Ware vom Kunden gelagert und aufgestellt wird bzw. gelagert und aufgestellt werden soll, können uns nicht vorgehalten werden. Der Kunde ist stets verpflichtet, die auf dem Etikett der betreffenden Erzeugnisse angegebenen Aufbewahrungsbedingungen einzuhalten. Bei Nichteinhaltung dieser Aufbewahrungsbedingungen durch den Kunden erlischt jeder potenzielle Haftungsanspruch gegen uns.
§4 Die Haftungseinschränkungen, die der vorliegende Artikel sowie in Erweiterung dessen auch alle anderen Artikel der vorliegenden Bedingungen vorsehen, sind stets als rechtsgültig auszulegen. Sollte ein Artikel als nicht rechtsgültig zu betrachten sein, so ist zur Wahrung der Rechtsgültigkeit sein Inhalt auf eine Weise auszulegen, die dem eigentlichen Wortlaut möglichst nahe kommt.
Artikel 7. Rechnung und Bezahlung
§1 Vorbehaltlich anders lautender schriftlicher Vereinbarungen oder Vermerke auf unseren Rechnungen sind die Rechnungen zahlbar bei Lieferung.
§2 Sollte eine Rechnung unrichtig sein, ist sie binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum per Einschreiben unter Angabe der Gründe anzufechten. Rechnungen, die nicht binnen dieser Frist auf die angegebene Weise angefochten werden, gelten automatisch als akzeptiert.
§3 Bei Nichtzahlung einer Rechnung zum Zahlungsziel werden alle übrigen Rechnungen, auch solche, bei denen das Zahlungsziel noch nicht abgelaufen ist, sofort fällig und alle laufenden Verträge können ausgesetzt und/oder ohne vorherige Inverzugsetzung aufgelöst werden.
§4 Für jede nicht fristgerecht bezahlte Rechnung fallen automatisch und ohne vorherige Inverzugsetzung Vertragszinsen in Höhe von 10 % pro Jahr an. Gleichzeitig besteht Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 % des unbezahlten Rechnungsgesamtbetrags mit einem Mindestbetrag von 250,00 Euro, und zwar unbeschadet unseres Rechts auf Erstattung der Gerichtskosten (inklusive Anwaltskosten), sollte sich die Notwendigkeit eines gerichtlichen Beitreibungsverfahrens ergeben.
§5 Wir sind berechtigt, Zahlungen erst mit eventuell angefallenen Kosten, der vertraglich vereinbarten Schadenersatzpauschale und allen Verzugszinsen zu verrechnen, bevor wir sie mit dem/den offenen Hauptbetrag/-beträgen verbuchen.
§6 Wir sind stets berechtigt, sämtliche Beträge, die wir dem Kunden aus gleich welchem Grund schulden, mit den Beträgen zu verrechnen, die der Kunde uns schuldet, ungeachtet dessen, ob die jeweiligen Beträge bereits fällig sind.
§7 Sollte unser Vertrauen in die Kreditwürdigkeit des Kunden durch ein Insolvenzverfahren oder gegen den Kunden eingeleitete gerichtliche Maßnahmen und/oder nachweisliche andere Ereignisse erschüttert werden, mit denen die ordnungsgemäße Erfüllung der vom Kunden eingegangenen Verbindlichkeiten fraglich oder unmöglich wird, behalten wir uns das Recht vor, vom Kunden geeignete Sicherheiten zu verlangen. Weigert sich der Kunde, darauf einzugehen, behalten wir uns das Recht vor, die Bestellung ganz oder teilweise zu stornieren.
§8 Wir haben in den nachfolgend genannten Fällen das Recht, den Vertrag ohne Hinzuziehung eines Gerichts mit sofortiger Wirkung ganz oder für den noch ausstehenden Teil zu beenden, ohne Schadenersatz leisten zu müssen, indem wir diese Entscheidung per Einschreiben mitteilen: (1) Konkurs, kollektive Schuldenregelung, Reorganisation im Sinne des Gesetzes über die Kontinuität der Unternehmen oder mutmaßliche Zahlungsunfähigkeit des Kunden (2) Falls der Kunde einer oder mehreren seiner Verpflichtungen uns gegenüber nicht nachkommt, wozu unter anderem die Bezahlung der von uns gestellten Rechnungen, verlangten Vorschüsse oder Vorauszahlungen und die Leistung von (zusätzlichen) Sicherheiten gehört, und nicht binnen acht Tagen nach Inverzugsetzung durch uns seine Verpflichtung erfüllt hat. Bei vollständiger oder teilweiser Vertragsauflösung haben wir Anspruch auf einen pauschalen Schadenersatz in Höhe von 50 % des Betrags, auf den wir bei korrekter Vertragsausführung Anspruch gehabt hätten. Bereits gelieferte Ware muss bei Vertragsauflösung auf Kosten des Kunden an uns zurückgeschickt werden.
Artikel 8. Höhere Gewalt
§1 Bei höherer Gewalt auf unserer Seite sind wir von allen Verpflichtungen befreit, ohne dass der Kunde Anspruch auf Schadenersatz oder Erstattung bereits gezahlter Beträge hat.
§2 Unter höherer Gewalt sind alle Umstände zu verstehen, die nicht auf ein Versäumnis von uns zurückzuführen sind und die Erfüllung unserer Verpflichtungen unmöglich machen, erschweren, verzögern oder verteuern, wie zum Beispiel, jedoch nicht ausschließlich: Brand, Maschinenschaden, Unfall, Streik oder Aussperrung, außergewöhnliche Verkehrsbeeinträchtigungen, außergewöhnliche Witterungsbedingungen wie Sturm, Schnee oder Überschwemmung, Import- oder Exportbeschränkungen, die Erhöhung von Steuern, Gebühren, Abgaben, Einbehaltungen, Verbrauchssteuern oder Zöllen oder anderen staatlichen Maßnahmen, Wechselkursschwankungen, Inflation, Epidemie, Aufstand oder Krieg, Versäumnisse, Verzögerungen, Preiserhöhungen oder höhere Gewalt bei Lieferanten von Waren oder Dienstleistungen. Das Nichtverschulden bzw. die Unvermeidlichkeit der genannten Umstände gilt jeweils als erwiesen.
Artikel 9. Eigentumsvorbehalt
§1 Bis zur vollständigen Bezahlung aller aufgrund der Lieferung geschuldeten Beträge, einschließlich der bei verspäteter Zahlung eventuell anfallenden Schadenersatzpauschale, Verzugszinsen und Kosten, behalten wir uns das ausschließliche Eigentum an allen von uns gelieferten Waren vor. Wir sind in jedem Fall berechtigt, Waren, die nach wie vor unser Eigentum sind, zurückzunehmen, sollte der Kunde einer ihm aufgrund des/der geschlossenen Vertrags/Verträge obliegenden Verpflichtung nicht nachkommen.
§2 Solange für die gelieferte Ware des Benutzers ein Eigentumsvorbehalt gilt, ist der Kunde nicht zur Verarbeitung oder Veräußerung der Ware berechtigt und darf diese nicht als Sicherheit stellen, es sei denn, dies geschieht in Treu und Glauben im Rahmen seiner normalen Betriebsführung.
Artikel 10. Streitfälle
Für all unsere Angebote und Verträge gilt belgisches Recht. Bei einem Streitfall sind ausschließlich die Gerichte des Bezirks Antwerpen, Abteilung Antwerpen, abhängig von ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich zuständig.
Artikel 11. Verschiedenes
Die vollständige oder teilweise Ungültigkeit, Nichtigkeit oder Nichteinforderbarkeit einer oder mehrerer Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Bedingungen beeinträchtigt die Gültigkeit und Einforderbarkeit der übrigen Bestimmungen oder des übrigen Teils nicht.
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